Verpflichtende Vorbereitungsstunden
Die VWA oder Diplomarbeit bildet eine der drei Grundpfeiler der Zentralmatura. Als Unterstützung bekommt jeder Schüler beim Verfassen der Arbeit einen Betreuungslehrer zugewiesen. Dieser soll einen durch den ganzen Arbeitsprozess der VWA bzw. Diplomarbeit begleiten. Nachdem es noch keine gesetzlich vorgeschriebene Mindeststundenzahl gibt, ist der Umfang der Unterstützung noch von der zuständigen Lehrkraft abhängig.
Die JVP OÖ fordert daher mindestens 6 verpflichtende VWA- bzw. Diplomarbeitsstunden mit der betreuenden Lehrperson.
Laut §9 der Prüfungsordnung besteht bei der VWA/Diplomarbeit (einschließlich allfälliger praktischer und/oder grafischer Arbeiten) keine quantifizierbare Anzahl von Betreuungsstunden. Es wird lediglich erwähnt, dass eine kontinuierliche Betreuung durch den Betreuungslehrer erfolgen soll. Die Stundenanzahl obliegt hierbei aber ganz der Lehrkraft und kann daher stark variieren. Die Betreuung umfasst den Aufbau der Arbeit, Zeitplan, Arbeitsmethodik, Selbstorganisation, Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit, organisatorische Anforderungen sowie die Vorbereitung auf die Präsentation und Diskussion. Diese Aufgabenbereiche können nicht in 3–4 Stunden abgearbeitet werden. Wichtige Informationen werden oftmals nicht kommuniziert oder gehen im Arbeitsprozess verloren. An die Arbeit sind Vermerke und Aufzeichnungen über die Durchführung von Gesprächen vom Betreuungslehrer anzuhängen. Subjektive Beurteilungen aufgrund weniger Vorbereitungsstunden kann nicht ausgeschlossen werden.