Teiltauglichkeit bei der Stellung
Es werden immer weniger Männer als tauglich für das österreichische Bundesheer eingestuft. Jeder 18-jährige männliche Staatsbürger muss sich bei der Stellung untersuchen lassen. Rund 26 % der Stellungspflichtigen sind untauglich und erfüllen somit die Mindesvoraussetzungen für das Bundesheer nicht. Den Zivildienststellen fehlen somit wichtige Zivildiener und dem Bundesheer die Rekruten.
Die JVP OÖ fordert daher eine Einführung der Teiltauglichkeit bei der Stellung.
2017 gab es in Österreich 38 840 Stellungspflichtige, 10 204 davon waren untauglich. Zwischen 2004 und 2017 stieg der Anteil der Untauglichen Stellungspflichtigen von 17 auf mehr als 26 Prozent. Immer häufiger werden bei den Stellungspflichtigen Stoffwechselkrankheiten diagnostiziert. Natürlich spielt auch der Rückgang der Geburtenrate eine wesentliche Rolle. Das Bundesheer und die Zivildienst-Trägerorganisationen klagen schon seit geraumer Zeit über viel zu wenig Grundwehr- und Zivildiener. Eine „Teiltauglichkeit“ wäre hier eine Alternative. In der Schweiz wird das Modell bereits erfolgreich umgesetzt. Stellungspflichtige, die die Grundvoraussetzungen für den Militärdienst nicht erfüllen, könnten so primär als Zivildiener eingesetzt werden, um den Staatsdienst zu leisten. Gerade in sozialen Bereichen, in denen es ohnehin an Arbeitskräften mangelt, stellen Zivildiener eine wichtige Stütze der Gesellschaft dar. Bei schwereren Beeinträchtigungen bleiben die bisherigen Regelungen der Untauglichkeit bestehen.