Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen
In Österreich besteht keine Pfandpflicht. Auf Plastikflaschen, Aludosen etc. werden keine
zusätzlichen Gebühren verrechnet. Durch eine Pfandpflicht könnte die zunehmende Vermüllung der
österreichischen Landschaft bekämpft werden. In Ländern mit Pfandsystemen wie zum Beispiel in
Norwegen, Finnland, Deutschland, Schweden, Kroatien oder Litauen konnte die
Wiederverwendungsquote deutlich gesteigert werden.
Die JVP OÖ fordert daher eine Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen.
In Deutschland gilt seit dem 1. Jänner die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen. Seit dem 1. Mai 2006
umfasst sie Mineralwasser, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke. Das Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen ist grundsätzlich für Verpackungen zu erheben, die
nicht gemäß § 3 Abs. 4 Verpackungsverordnung als ökologisch vorteilhafte Verpackungen eingestuft
sind. Seit dem 1. Mai 2006 können leere bepfandete Einwegflaschen und Getränkedosen überall dort zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Einweg-Getränke verkauft werden. Es wird nur noch nach
dem Material, also Kunststoff, Glas oder Metall, unterschieden. Das heißt, der Händler, der pfandpflichtige Kunststoff- und Glas-Einweg-Getränkeverpackungen verkauft, ist zur Rücknahme von
Kunststoff- und Glasverpackungen verpflichtet, ohne Rücksicht darauf, wo diese gekauft wurden. Gleichzeitig ist er zur Pfanderstattung verpflichtet. Verkauft er keine Getränke in Dosen, ist er auch
nicht zur Rücknahme von Dosen verpflichtet. Die JVP OÖ fordert in Österreich ein Pfandsystem angelehnt an das System in Deutschland.