Lohnnebenkosten für den ersten Angestellten
Für viele Unternehmer sind die Lohnnebenkosten für einen Angestellten oft ein Grund das Unternehmen nicht zu vergrößern. Dienstgeberanteiler zur Sozialversicherung, Kommunalsteuer etc. belasten in den Anfängen eines Unternehmens den Arbeitgeber stark. Obwohl genug Arbeit im Unternehmen vorhanden ist, rentiert sich der erste Angestellte oft nicht. Er stellt eher eine finanzielle Belastung als Entlastung dar.
Die JVP OÖ fordert daher die Abschaffung der Lohnnebenkosten im ersten Jahr für den ersten Angestellten in einem Unternehmen.
Lohnnebenkosten fallen für jeden Arbeitgeber an und werden gleichzeitig als indirekt Personalzusatzkosten oder indirekte Arbeitskosten bezeichnet und müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn bezahlt werden. Die Lohnnebenkosten beinhalten unter anderem die Kommunalsteuer, Sozialversicherung, diverse Sonderzahlungen etc. Zusätzlich kommen branchenbedingte Abgaben hinzu. Die Entlohnung der Arbeitnehmer an Feiertagen, Urlaubstagen oder im Krankenstand fallen ebenfalls unter Lohnnebenkosten. Im europäischen Vergleich liegt Österreich gemeinsam mit Spanien, Estland und der Slowakei auf Platz 8. Gerade in den ersten Jahren nach einer Unternehmensgründung werden Unternehmer durch die hohen Lohnnebenkosten sehr stark belastet. Unternehmer werden so teilweise daran gehindert, neue Angestellte einzustellen und das Unternehmen zu vergrößern. Zum Beispiel fallen bei einem Monatsbezug von 3 500,- Brutto zusätzliche Lohnnebenkosten von über 1000,- an.