Katastrophenschutzübungen in den Gemeinden
Der Begriff der Katastrophe ist in der österreichischen Rechtsordnung kaum verbindlich definiert. Eine allgemeine Definition findet man jedoch in der ÖNORM S 2304 die eine Katastrophe als Ereignis beschreibt, „bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die Umwelt oder bedeutende Sachwerte in außergewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden […]“.
Die JVP OÖ fordert daher regelmäßige Katastrophenschutzübungen (alle 2 Jahre) in allen oberösterreichischen Gemeinden.
Dem Bundesministerium für Inneres obliegen die Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisenmanagements und des staatlichen Katastrophenschutzmanagements, die Mitwirkung bei anlassbezogener Krisenbewältigung, die internationale Katastrophenhilfe sowie die Angelegenheiten des Zivilschutzes. Damit ist in Österreich für die Koordination bei überregionalen bzw. internationalen Anlassfällen auf Bundesebene eine Stelle zuständig. Dadurch ist eine bessere und schnellere Reaktion und Hilfe in Krisensituationen möglich. Um sich vor Katastrophen, Unfällen und Gefahren jeder Art schützen zu können, braucht es neben den Rettungs- und Einsatzorganisationen den informierten, selbstschutzbereiten Bürger. Informierte Bürger gibt es aber nur dann wenn auch regelmäßige Übungen in den Gemeinden, aber auch auf Landes und Bundesebene durchgeführt werden.