Jugendtaxigutscheine
Einige oberösterreichische Gemeinden bieten bereits den Service der Jugendtaxigutscheine an. Hierbei werden den Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde kostenlose Taxigutscheine zur Verfügung gestellt, um zu gewährleisten, dass Jugendliche besonders in ländlichen Regionen mit geringer Öffifrequenz sicher im Straßenverkehr unterwegs sind.
Die JVP OÖ fordert daher in allen Gemeinden die Bereitstellung von Jugendtaxigutscheine im Wert von 50 € (pro Jugendlichen).
Um den vollen Betrag an zu bekommen, müssen folgende Kriterien akzeptiert werden: Die Förderung und Ausgabe wird über die Marktgemeinde abgewickelt.Bezugsberechtigt sind Jugendliche im Alter von 15 Jahren bis 20 Jahren mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde. Der Taxilenker kassiert den Fahrpreis bar und/oder mittels Gutschein. Die Gutscheine müssen von allen Taxiunternehmen im Bezirk akzeptiert werden.Es gibt keine Barablöse an Gutscheinen durch das Taxiunternehmen. Der Taxilenker muss bei Kenntnis des Zielortes und der bis dorthin anfallenden Kilometer den Fahrgästen vor Antritt der Fahrt den Fahrpreis nennen. Die Taxigutscheine sind nur Freitag, Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen gültig. Bei Verstoß gegen diese Richtlinien obliegt es der Marktgemeinde, Konsequenzen daraus zu ziehen. Es dürfen keine Gutscheine weitergegeben und verkauft werden.