Jugendschutz
Aufgabe des Jugendschutzes ist es, junge Menschen vor Gefahren für ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu schützen sowie ihre Bereitschaft und Fähigkeiten, für sich Verantwortung zu übernehmen, zu fördern. Daher geben die Jugendschutzgesetze für Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendliche einen rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen konkrete Vereinbarungen (z. B. Ausgehzeiten, Verreisen ohne Eltern) möglich sind. Gleichzeitig nehmen sie auch pädagogische Fachkräfte oder Gewerbetreibende in die Pflicht.
Die JVP OÖ fordert daher einen einheitlichen Jugendschutz in ganz Österreich.
Der Konsum von Tabak- und verwandten Erzeugnissen in der Öffentlichkeit ist für Personen unter 18 Jahre nicht erlaubt. Für Unter 16-Jährige ist der Konsum von Alkohol generell verboten. Ab dem 16. Geburtstag dürfen Jugendliche nicht gebrannten Alkohol (wie zum Beispiel Bier oder Wein) kaufen und trinken. Gebrannter Alkohol wie Spirituosen und Getränke, in denen gebrannter Alkohol enthalten ist (wie zum Beispiel Cocktails oder Alkopops), sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Junge Menschen dürfen sich ohne Begleitung bis zum 14. Geburtstag bis 23 Uhr allein im öffentlichen Raum aufhalten. Diese Regelung gilt in Salzburg für 12- bis 14-Jährige. Kinder unter 12 Jahren dürfen bis 21 Uhr unterwegs sein. In Oberösterreich dürfen sich junge Personen bis zum 14. Geburtstag bis 22 Uhr allein im öffentlichen Raum aufhalten. Zwischen dem 14. und dem 16. Geburtstag ist es jungen Menschen erlaubt bis 1 Uhr alleine unterwegs zu sein. Eine Ausnahme bildet Oberösterreich: hier ist es Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet alleine unterwegs zu sein. Ab dem 16. Geburtstag gibt es bundesweit keine zeitlichen Beschränkungen.