Forststrassen und Wanderwege öffnen
Im Forstgesetz von 1975 wird geregelt, dass jeder, der den Wald zu Erholungszwecken nutzen möchte, diesen auch betreten darf. Radfahrer dürfen die Forststraßen und sonstige Waldwege nur mit Erlaubnis der Waldeigentümer oder Forststraßenerhalter befahren. Bei illegaler Benutzung von Waldwegen drohen den Radfahrern sogar Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Klagen. Das Naherholungsgebiet Wald sollte auch für sportliche Aktivitäten zugänglich sein.
Die JVP OÖ fordert daher eine Öffnung von geeigneten Wanderwegen und Forststraßen.
Das von 1975 stammende Forstgesetzt, welches besagt, dass jeder den Wald zu Erholungszwecken betreten darf, stammt aus einer Zeit, in der das Radfahren in den Wäldern noch nicht so stark verbreitet war. Radfahren wurde deshalb kaum berücksichtigt. Viele Mountainbiker befahren Forststraßen ohne das Wissen, dass dies illegal ist und hohe Strafen mit sich führt. Immer öfter werden Radfahrer auf Besitzstörung verklagt. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Radfahrer stark gestiegen und sind gleichzeitig für den Tourismus relevanter geworden. Eines der größten Gegenargumente der Waldbesitzer ist die Befürchtung einer Klagsflut von Radfahrern, die in Unfälle verwickelt sind. Dieses Argument wäre jedoch schnell entkräftet, wenn der Waldbenutzer bei Unfällen selbst haftet. Viele Waldbesitzer sehen das Befahren der Forststraßen, welche gleichzeitig oftmals den Arbeitsplatz darstellen, als Eingriff in ihr Eigentum. In Deutschland und der Schweiz befahren Mountainbiker die Forststraßen schon seit einiger Zeit problemlos.