Fahrtauglichkeitsüberprüfung
Dass ein Autofahrer gewisse körperliche und geistige Voraussetzungen erfüllen muss, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen, ist allgemein bekannt. Nicht umsonst ist bei der Beantragung eines Führerscheins immer eine aktuelle Bescheinigung über die Sehleistung vonnöten. Je nach Führerscheinklasse muss der Antragssteller mitunter auch ein ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung zum Führen des Fahrzeugs vorlegen.
Die JVP OÖ fordert daher eine jährliche Fahrtauglichkeitsüberprüfung ab dem 70 Lebensjahr.
Auch ältere Menschen möchten mobil und unabhängig bleiben und weiter Auto fahren. Allerdings lassen sowohl körperliche als auch geistige Fähigkeiten mit zunehmendem Alter oft nach. Das Seh- und das Reaktionsvermögen können sich verringern und Konzentrationsschwächen sich häufen. Oft nimmt auch die Belastbarkeit ab. Trotzdem gibt es keine verpflichtende Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren, welcher sie sich ab einem bestimmten Alter automatisch unterziehen müssten. Mit entsprechender Begründung, z. B. in Folge eines Unfalls, kann die Untersuchung aber von der Führerscheinstelle angeordnet werden. Dies gilt wohlgemerkt nicht nur bei der Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren, sondern für jeden Verkehrsteilnehmer, an dessen Fahrtauglichkeit begründete Zweifel bestehen. Senioren können sich allerdings freiwillig einer Fahrtauglichkeitsprüfung unterziehen.