Erhöhung der Einkommensgrenze für Studierende
Die derzeitige Einkommensgrenze für die Studienbeihilfe liegt bei einem Jahreseinkommen von 10 000€. Sollte die Grenze überschritten werden, wird die Studienbeihilfe gekürzt. Gerade in OÖ sind viele Studenten neben ihrem Studium berufstätig und überschreiten ein versteuertes Gesamteinkommen von 10 000€ relativ schnell. Um berufstätige Studenten nicht zu bestrafen, sondern zusätzlich zu entlasten, sollte die Grenze erhöht werden.
Die JVP OÖ fordert daher eine Erhöhung der jährlichen Einkommensgrenze für Studierende auf brutto 15 000€.
Die derzeitige Einkommensgrenze beträgt generell 10 000€ jährlich. Im Sinne des Studienförderungsgesetzes gilt als Einkommen jede steuerpflichtige Einkunft. Die Einkommensgrenzen sind weder Brutto- noch Nettobeträge, sondern setzen sich aus einer speziellen Berechnungsmethode zusammen. Das Einkommen setzt sich hierbei aus Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Sonderausgaben zusammen. Das Einkommen wird primär während des Zuerkennungszeitraumes nach Beantragen der Studienbeihilfe berücksichtigt,- im Wintersemester für den Zeitraum von 1. September bis 31. August und im Sommersemester von 1. März bis 28. Februar. Gekürzt wird die Studienbeihilfe, wenn das gesamte zu versteuernde Jahreseinkommen die 10 000€ überschreitet. Die Kürzung ist hierbei vom überschrittenen Betrag des Jahreseinkommens abhängig. Die Grenze verringert sich aliquot, wenn nicht während des gesamten Jahres Studienbeihilfe bezogen wird.