Einheitliche Mülltrennung in Wohnhäusern
In Wohnhäusern sind ausreichende Möglichkeiten zur Mülltrennung nicht immer garantiert. Die Anzahl der Müllbehälter ist abhängig von der Wohnungsanzahl im Wohnhaus. Oftmals sind nur Restmüllbehälter für die Müllentsorgung vorhanden. Papier-, Glas-, Aluminium- oder Biomüllbehälter sind nur selten auffindbar. Um die Mülltrennung auch in Wohnhäusern zu garantieren, müssen mehr und andersartige Behälter vorhanden sein.
Die JVP OÖ fordert daher, dass ab 4 Wohnungen in einem Wohngebäude mindestens ein Behälter von jeder Sorte (Kunststoff, Glas,...) vorhanden sein muss.
Auf Grund der regionalen Unterschiede bei der Sammlung und Weiterverarbeitung von Müll bestehen keine standardisierten Richtlinien zur Abfalltrennung. Regelungen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In Wohngebäuden besteht die Regelung, dass ab einer bestimmten Anzahl von Wohnungen eine bestimmte Anzahl von Abfallbehältern vorhanden sein muss. In Wien müssen ab 1-2 Wohnungen einmal ein 120 Liter Restmüll-und eine 240 Liter Biotonne vorhanden sein. Die restlichen Abfälle werden nicht beachtet. Behälter für Plastikflaschen, Bunt- und Weißglas sowie Metallverpackungen werden erst ab einer Zahl von mindestens 30 Wohnungen zur Verfügung gestellt. Haushaltsabfälle werden somit häufig nicht getrennt und gesammelt in den Restmüll geworfen. Ob weitere Behälter zur Verfügung gestellt werden, liegt ganz im Ermessen der Vermieter oder Abfallentsorgung. In größeren Städten sind Altstoffsammelzentren häufig nur mit dem Auto erreichbar. Das erschwert die Mülltrennung zusätzlich.