Betriebsratswahlen ab 16 Jahren
Betriebsräte bilden in einem Unternehmen eine starke, demokratisch gewählte Vertretung für Arbeitnehmer. Bei Betriebswahlen darf ab 18 Jahren gewählt werden. Der Großteil der Lehrlinge beginnt die Lehre vor dem 18. Lebensjahr. Als Lehrling wird man daher, obwohl man Teil des Unternehmens ist, in den Anfängen der Lehre von der Wahl ausgeschlossen.
Die JVP OÖ fordert daher, dass das aktive Wahlalter bei Betriebsratswahlen auf 16 Jahre gesenkt wird.
Um einen Betriebsrat zu bilden, müssen in einem Unternehmen mindestens fünf stimmberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein. Er ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und verhandelt am Tisch mit der Geschäftsführung. Kompetenzen des Betriebsrats sind z.B.: der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Mitwirkung bei Kündigungen, Versetzungen und Entlassungen oder die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen. In Österreich darf man mit 16 Jahren den Bundespräsidenten wählen, jedoch nicht an einer Betriebsratswahl teilnehmen. Das Wahlalter muss auch bei Betriebsratswahlen an das gesetzliche Wahlalter in Österreich angepasst werden. Eine Betriebsratswahl kann entweder von mindestens vier wahlberechtigten Arbeitnehmern oder von dem Arbeitnehmer mit der längsten in der Firma absolvierten Dienstzeit einberufen werden. Veraltete Regelungen wie diese verstärken den Ausschluss von Lehrlingen aus wichtigen Entscheidungsverfahren. Wenn man mit 16 Jahren politisch mitentscheiden darf, muss man auch in einem Betrieb mitentscheiden dürfen.