Bestellerprinzip
In Österreich dürfen Immobilienmakler bis zu zwei Bruttomonatsmieten plus Umsatzsteuer als
Provision von den Mietern verlangen. Seit 2010 ist diese Provision gesetzlich gedeckelt. Vor 2010
waren bis zu drei Monatsmieten als Maklerprovision möglich. In den Niederlanden oder Deutschland
wird die Maklerprovision bereits von den Vermietern übernommen. Das sogenannte
„Bestellerprinzip“ wird dort seit mehreren Jahren umgesetzt.
Die JVP OÖ fordert daher, dass bei der Vermittlung von Mietwohnungen die Maklerprovision vom Besteller übernommen wird.
Bei der Vermittlung von Wohnungen soll in Österreich zukünftig das sogenannte “Bestellerprinzip gelten. Dieses Prinzip besagt, dass der Vermieter selbst für die Provision des Immobilienmaklers aufkommen muss. Es gilt: Wer bestellt, bezahlt. Als internationales Beispiel kann dafür Deutschland herangezogen werden. Dort gilt das “Bestellerprinzip” bereits seit dem Jahr 2015. Der Immobilienmarkler darf dort nurmehr eine Provision verlangen wenn er ausdrücklich mit der Suche beauftragt wurde. Laut der deutschen Regelung kann der Markler für die gefundene Wohnung von niemand anderem mehr eine Provision annehmen, nur noch vom ursprünglichen Mietinteressenten. Diese Regelung führt in der Praxis dazu, dass eine Wohnung, die ein Makler einmal für einen Mieter gefunden hat, keinem anderen Mieter mehr angeboten werden kann.