Automatische Wahlberechtigung
In Österreich ist man ab 16 Jahren wahlberechtigt. Das gilt für Gemeinde-, Landtag- und Nationalratswahlen. Bei der AK-Wahl bleibt dieses Wahlrecht jedoch verwehrt und Lehrlinge müssen sich mühsam für das Wählerverzeichnis registrieren. Betroffene gelangen auch nur schwer an Informationen, die dieses Thema ausreichend behandeln. Lehrlinge dürfen den Bundespräsidenten wählen, verlieren aber bei der AK-Wahl ihre Stimme.
Die JVP OÖ fordert daher, dass Lehrlinge automatisch bei der AK-Wahl wahlberechtigt sind.
Die Arbeiterkammer gilt als die gesetzliche Interessensvertretung für österreichische Arbeitnehmer. Die AK-Wahl findet alle fünf Jahre in allen Bundesländern statt. 2019 waren 3,7 Millionen österreichische Arbeitnehmer wahlberechtigt, wovon in Oberösterreich 41 Prozent tatsächlich wählen waren. In Tirol, Salzburg und Vorarlberg beträgt die Wahlbeteiligung nur 40 Prozent. Wahlberechtigt sind alle Kammerzugehörigen. Kammerzugehörig sind automatisch fast alle Arbeitnehmer mit Vorbehalt von gewissen Ausnahmen. Lehrlinge sind somit, laut Rechtsvorschrift der AK, wahlberechtigt. Jedoch nur unter der Bedingung, dass sie sich eigenständig, einige Wochen vor den AK-Wahlen, online oder per Post bei der zuständigen Abteilung registrieren lassen. Ähnliches gilt für Präsenz- und Zivildiener. Da Lehrlinge von dem gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedsbeitrag ausgenommen sind, werden sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sollte ein Lehrling nicht von seinem Betrieb auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht werden, gelangt er nur sehr mühsam an die ohnehin spärlichen Informationen. Eine aktive Mitbestimmung der eigenen Interessensvertretung bleibt somit meist aus.