Abschaffung des Amtsgeheimnisses
In Sachen staatliche Transparenz gilt Österreich als internationales Schlusslicht. Bürger sollten schnell
und problemlos Einsicht in die Arbeiten der Republik erhalten. In Irland, Slowenien oder Deutschland
ist es zum Beispiel möglich, durch einfache Anträge in bestimmte Akten einzusehen. Die Einsicht wird
nur dann verweigert, wenn es sich um Anliegen der öffentlichen Sicherheit handelt oder der
Datenschutz eine Geheimhaltung verlangt. In Österreich sind Anträge zur Akteneinsicht teilweise
sogar mit Gebühren verbunden.
Die JVP OÖ fordert daher die umgehende Abschaffung des Amtsgeheimnisses.
Als Amtsgeheimnis gilt ein Geheimnis, das sich auf einen bestimmten, nachvollziehbaren Personenkreis von Amtsträgern beschränkt. Diese unterliegen dem Amtsgeheimnis und somit ebenfalls der Schweigepflicht. Bei einer Verletzung des Amtsgeheimnisses drohen Disziplinarverfahren, strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen. In Österreich ist das Amtsgeheimnis immer noch ein Teil der Verfassung. Mittlerweile haben mehr als 100 Länder, darunter Irland, Slowenien und Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt. Das Gesetz gewährt den Bürgern einen subjektives Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen sofern es sich nicht um Anliegen er öffentlichen Sicherheit handelt oder der Datenschutz zu einer Geheimhaltung verpflichtet. Staatliche Transparenz wird schon seit langem gefordert aber bis heute nicht umgesetzt.