Beratungsstellen
Grundsätzlich werden Stellungspflichtige mittels öffentlicher Stellungskundmachung frühestens in dem Kalenderjahr, in dem sie 18 Jahre alt werden zur Stellung herangezogen und erhalten einige Wochen vor diesem Termin eine entsprechende “Information zur Stellung”. Sie können sich aber bereits mit 17 Jahren freiwillig der (vorzeitigen) Stellung unterziehen, wenn Grundwehrdiener Ihren Grundwehrdienst bzw. Ausbildungsdienst vorzeitig leisten möchten. Männer sind bis zu ihrem 35. Geburtstag zur Stellung verpflichtet.
Die JVP OÖ fordert daher die Einrichtung von Beratungsstellen für Zivil- und Grundwehrdiener in jedem Bundesland.
Verpflichtet, die entsprechende Zeit beim Bundesheer oder im Zivildienst zu verbringen, sind alle männlichen österreichischen Staatsbürger, die im Rahmen der Musterung als tauglich erachtet wurden. Die Entscheidung ob Zivil- oder Grundwehrdienst geleistet werden liegt beim jeweiligen Stellungspflichtigen. Wichtige Fragen werden teilweise unzureichend oder gar nicht beantwortet. Informationen zu Dauer, Rechte, Pflichten, Urlaub, Bezahlung werden nur unzureichend kommuniziert und müssen mühsam zusammengekratzt werden. Unklarheiten müssen schnellstmöglich beseitigt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Eine Beratungsstelle kann bei wichtigen Fragen Abhilfe schaffen.