Einheitliche Flugticketabgabe
In Österreich muss jeder Flugzeughalter für jeden in Österreich abfliegenden Passagier
eine Flugabgabe beim Finanzamt entrichten. Hier wird zwischen Lang-, Mittel- und
Kurzstreckenflüge unterschieden, die in Österreich starten. Die Abgaben betragen jeweils 3,50 €,
7,50 € und 17,50 € pro Passagier. Um etwa ein Preis-Dumping zu verhindern, müssen die
Abgaben für Kurz- und Mittelstrecken erhöht werden.
Die JVP OÖ fordert daher eine einheitliche Flugticketabgabe von 12 € pro in Österreich startenden Passagier.
Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 – zuletzt geändert durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 mit dem unter anderem eine Flugabgabe eingeführt wurde (Flugabgabegesetz, FlugAbgG) hat jede jeder Luftfahrzeughalter für in Österreich abfliegende Passagiere, sofern keine Befreiung von der Abgabenpflicht besteht die Flugabgabe beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel in Österreich zu entrichten. Die Flugabgabe beträgt je Passagier für Abflüge mit einem Zielflugplatz innerhalb der Kurzstrecke gemäß Anlage 1 zum FlugAbgG 3,50 Euro, Mittelstrecke gemäß Anlage 2 zum FlugAbgG 7,50 Euro und Langstrecke 17,50 Euro. Unterliegt die Beförderung eines Passagiers auf einem Kurzstreckenflug der Umsatzsteuer (Inlandsflug), dann beträgt die Flugabgabe 3,10 Euro. Zusätzlich müssen 0,40 Euro Umsatzsteuer pro flugabgabepflichtigen Vorgang abgeführt werden.