Bundespräsidentschaftswahl
Als österreichischer Staatsbürger ist es möglich, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr in den Nationalrat, Landtag und Gemeinderat gewählt zu werden. Das passive Wahlrecht ab 18. Jahren istaber nicht bei der Bundespräsidentschaftswahl gültig. Ein Bundespräsidentschaftskandidat muss am Wahltag ein Mindestalter von 35 Jahren erreicht haben. Diese Differenzierung ist inkonsequent und unsachlich.
Die JVP OÖ fordert daher, dass ein österreichischer Staatsbürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zum Bundespräsidenten gewählt werden darf.
Der Bundespräsident wird in geheimer, gleicher, allgemeiner, freier und persönlicher Wahl unmittelbar vom Bundesvolk – das sind alle wahlberechtigten Staatsbürger – für eine Funktionsperiode von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal möglich. Stellt sich nur ein Wahlwerber der Wahl, ist sie in Form einer Abstimmung durchzuführen. Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wahlberechtigt ist und spätestens am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat. Tatsächlich war der jüngste Wahlwerber, die Kandidatin Dr. Heide Schmidt, 1992 44 Jahre alt. Mitglieder regierender Häuser und solcher Familien, die ehemals regiert haben, sind seit Oktober 2011 von der Wählbarkeit nicht mehr ausgeschlossen.