Erhöhung der Einkommensgrenze für Studierende
Die derzeitige Einkommensgrenze für die Studienbeihilfe liegt bei einem Jahreseinkommen von
10000 €. Sollte diese Grenze überschritten werden, wird die Studienbeihilfe gekürzt. Gerade in OÖ
sind viele Studenten neben ihrem Studium berufstätig und überschreiten ein versteuertes
Gesamteinkommen von 10000 € relativ schnell. Um berufstätige Studenten nicht zu bestrafen,
sondern zusätzlich zu entlasten ,sollte die Grenze erhöht werden.
Die JVP OÖ fordert daher eine Erhöhung der jährlichen Einkommensgrenze für Studierende auf 20000 €.
Die derzeitige Einkommensgrenze beträgt generell 10 000 € jährlich. Im Sinne des
Studienförderungsgesetzes gilt als Einkommen jede steuerpflichtige Einkunft. Die
Einkommensgrenzen sind weder Brutto- noch Nettobeträge, sondern setzen sich aus einer speziellen
Berechnungsmethode zusammen. Das Einkommen setzt sich hierbei aus Bruttoeinkommen abzüglich
Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Sonderausgaben zusammen. Das Einkommen wird
primär während des Zuerkennungszeitraumes nach beantragen der Studienbeihilfe berücksichtigt. Im
Wintersemester für den Zeitraum von 1. September bis 31. August und im Sommersemester von 1.
März bis 28. Februar. Gekürzt wird die Studienbeihilfe, wenn das gesamte zu versteuernde
Jahreseinkommen die 10000 € überschreitet. Die Kürzung ist hierbei vom überschrittenen Betrag des
Jahreseinkommens abhängig. Die Grenze verringert sich aliquot, wenn nicht während des gesamten
Jahres Studienbeihilfe bezogen wird.