Passives Wahlrecht ab 16
Passiv wahlberechtigt sind in Österreich wahlberechtigte österreichische Staatsbürger, die ein
gewisses Mindestalter erreicht haben. Bei der Nationalratswahl und den Landtagswahlen ist ein
Mindestalter von 18 Jahren zwingend notwendig. Ebenso bei den Gemeinderatswahlen.
Jugendthemen sollen auch von Jugendlichen Vertreten und verteidigt werden können.
Verantwortung zu übernehmen muss auch schon im früheren Jugendalter möglich sein.
Die JVP OÖ fordert daher ein passives Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr bei Nationalrats, Landtagswahlen- und Gemeinderatswahlen.
Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich als Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. Passiv wahlberechtigt sind wahlberechtigte österreichische Staatsbürger, wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. 2007 wurde in Österreich das passive Wahlrecht von 19 auf 18 Jahre für die Gemeinderatswahl, Landtagswahl, Nationalratswahl und Wahlen zum Europäischen Parlament gesenkt. Das Wahlrecht der Staatsbürger und ihre Wahlberechtigung sind die tragenden Säulen der Demokratie und wahrt die Volkssouveränität. In Österreich ist es möglich die Volksvertreter ab einem Alter von 16 Jahren zu wählen. Es ist jedoch paradox, dass eine Person erst ab 18 Jahren gewählt werden darf.