Kopftuchverbot
In Volksschulen besteht seit 2019 ein Kopftuchverbot. Mit diesem Verbot soll die soziale Integration
der Kinder gefördert werden. Bei den meisten Menschen beginnt die Identitätsfindung und somit
auch die religiöse Mündigkeit in der Pubertät. Vom Großteil der Bevölkerung wird das Tragen eines
Kopftuches als Ausdruck von Religiosität wahrgenommen. Oftmals wird es aber auch als Ablehnung
der westlichen Werte oder als Unterdrückung der Frau assoziiert. Gerade Kinder sollten vor
Anfeindungen und aufgezwungenen Stereotypen geschützt werden.
Die JVP OÖ fordert daher ein generelles Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahre.
Laut dem Nationalratsbeschluss vom 16. Mai 2019 dürfen Volksschüler ihr Haupt in der Schule nicht mehr mit einem Kopftuch verhüllen. Bei einem Verstoß drohen den Eltern Verwaltungsstrafen von 440 Euro. Das Verbot gilt bis zum Ende jenes Schuljahres, in dem ein Schüler das 10. Lebensjahr erreicht hat. Mit dem Verbot des Kopftuchs wird ein klares Zeichen gegen den politischen Islam und die Unterdrückung von Frauen und Mädchen gesetzt. Besonders muslimische Mädchen (bis zum 11. Geburtstag) sollen vor einer politischen Instrumentalisierung bewahrt werden. Das Kinderkopftuch ist ein politisches Symbol der Unterdrückung und Unterwerfung. Eine ablehnende Geisteshaltung gegen die westlichen Werte darf nicht toleriert werden. Das Kopftuch schenkt die freie Entwicklung der Kinder ein und verlangsamt die Integration. Vor der Geschlechtsreife tragen Mädchen (in einer normalen Auslegung des Islam) kein Kopftuch. Das Kopftuch kann davor somit nur als politisches Symbol gesehen werden.