Feuerwerkskörper erst ab 18 Jahren
Immer wieder sind Feuerwerkskörper die Ursache für schwere Unfälle an Silvester. Gerade
Jugendliche unterschätzen oft die Gefahren von Böllern und CO. Für den Kauf von Kategorie 2
Feuerwerksartikel ist ein Mindestalter von 16 Jahren notwendig. Für die Kategorie 3 und G1-3 muss
der Käufer mindestens 18 Jahre alt sein. Bei einer falschen Anwendung können aber auch Kategorie 2
Feuerwerkskörper bereits erhebliche Schäden anrichten.
Die JVP OÖ fordert daher, dass der Kauf von jeglichen Feuerwerkskörpern erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren erlaubt ist.
Primär finden Feuerwerkskörper in Österreich in der Silvesternacht Verwendung. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen. Laut der Med-Uni-Graz lag 2017 der Altersdurchschnitt der Verletzten (an Silvester) bei 24,6 Jahren. Die häufigsten Verletzung waren Verbrennungen oder knöcherne Verletzungen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 9,2 Tage. Obwohl das Pyrotechnikgesetz in Österreich bereits relativ streng ausgelegt ist, kommt es häufig zu schweren Verletzungen. Viele unterschätzen die Sprengkraft der unterschiedlichen Feuerwerkskörper. Schwarzpulverkügelchen in den Silvesterraketen erreichen Temperaturen zwischen 2500 und 3000 Grad Celsius. Eine besondere Gefahr stellen außerdem illegal erworbene Feuerwerkskörper aus dem Ausland dar. EU-weit werden die Unfälle mit Feuerwerkskörpern auf über 40 000 geschätzt. Zusätzlich tragen mehr als 1000 Österreicher schwere Hörschäden davon.