Keine Toleranz für Alko-Lenker
In Österreich werden im Durchschnitt täglich etwa sechs schwere Verkehrsunfälle durch
Alkoholeinfluss verursacht. Grundsätzlich liegt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze bei 0,5
Promille Alkohol im Blut. Befindet sich der Fahrer in der Probezeit gilt die 0,1-Promille-Grenze. Bei
einer Verkehrskontrolle wird ab einem Alkoholwert von 0,8 Promille in der Atemluft der Führerschein
entzogen. Viel zu viele Österreicher werden Jährlich durch Alkohollenker verletzt oder sogar getötet.
Diese Unfälle könnten zum größten Teil vermieden werden.
Die JVP OÖ fordert daher für die Lenker von Kraftfahrzeugen eine Promillegrenze von 0,1 Promille Alkohol im Blut.
2019 verunglückten auf Österreichs Straßen 410 Menschen tödlich. Das entspricht einen Anstieg von 0,2 Prozent zum Vorjahr. Ein alkoholisierter Fahrzeuglenker war bei 6,4 Prozent die Ursache für einen tödlichen Unfall. Insgesamt ist die Zahl der Alko-Unfälle in Österreich rückläufig. Nichtsdestotrotz ist die Zahl der Alko-Lenker immer noch zu hoch. Im Jahr 2015 gab es 26 327 Anzeigen wegen Alkohol am Steuer. Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei 0,5 Promille Alkohol im Blut. Bei einer Überschreitung dieser Promillegrenze drohen Geldstrafen oder der Entzug der Lenkerberechtigung. Durch Alkohol verursachte Unfälle sind vermeidbar und unnötig. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist nicht zwingend notwendig und sollte daher vor oder während der Autofahrt vom Fahrer unterlassen werden.