Rechtsschutzversicherung für Ehrenamtliche
Grundsätzlich fallen ehrenamtliche Mitarbeiter je nach Konzept unter den Versicherungsschutz der
einzelnen Vereine. Nicht immer reicht bei der Arbeit als Freiwilliger eine Haftpflicht- und/oder
Unfallversicherung. Damit man als Ehrenamtlicher auch wirklich komplett abgesichert ist, ist eine
Rechtsschutzversicherung ratsam. Diese ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden. Die freiwillige
Arbeit darf nicht mit Zusatzkosten bestraft werden.
Die JVP OÖ fordert daher eine kostenlose Rechtsschutzversicherung für Ehrenamtliche.
In den meisten Fällen ist es ratsam sich vor dem Antritt der ehrenamtlichen Aufgabe beim Verein oder der Organisation über die benötigten rechtlichen Absicherungen zu informieren. Je nach Konzept fallen die Mitarbeiter unter den Versicherungsschutz der Vereine. Oftmals wird vermittelt, dass als Absicherung eine Haftpflicht- und Unfallversicherung ausreichend ist. Viele wissen jedoch nicht, dass Ehrenamtliche in manchen Fällen auch als Vereinsvorstand oder Vereinsmitglied privat haften können. Sofern eine ehrenamtliche Tätigkeit vorliegt, greift der Versicherungsschutz, wenn beispielsweise ein Unfall in direktem Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit steht. Gleiches gilt, wenn man eine anderen Person im Rahmen der Arbeit Schaden zufügt. In der Regel haftet die Trägerorganisation. Um eine richtige Absicherung für Ehrenamtliche zu gewährleisten, soll eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.