Bildungspflicht
Bildung ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Zentrale Probleme im Alltag können auf die Bildung der Bürger zurückgeführt werden. Kein österreichischer Bürger darf die Schule ohne Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen verlassen. Durch eine Bildungspflicht kann die Pflichtschule erst abgeschlossen werden, wenn ein festgelegter Mindeststandard erreicht wurde. Wenn dies nicht gegeben sein sollte, müssen weitere verpflichtende Fördermaßnahmen in Kraft treten.
Die JVP OÖ fordert daher die Einführung einer Bildungspflicht statt einer Ausbildungsplicht.
Die Ausbildungsplicht betrifft jeden Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich nicht nur vorübergehend in Österreich aufhalten. Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder nach der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr eine weitere Ausbildung absolvieren. Die Ausbildungspflicht gilt in Österreich seit 2017. Laut Sozialministerium verlassen jährlich ca. 5000 Jugendliche das Bildungs- und Ausbildungssystem in Österreich. Asylwerber werden von der Ausbildungspflicht ausgenommen. Durch die allgemeine Bildungspflicht würden Nicht-mehr-Schulpflichtige erst nach dem Erreichen eines gewissen Mindestbildungsstandards aus dem Bildungssystem aussteigen. Mit Mindeststandards sind Grundkompetenzen in den Bereichen Deutsch, Mathematik und Englisch gemeint. Sie bilden den Grundbaustein der weiterführenden Bildungs- und Ausbildungslaufbahn.