GmbH-Gründung ohne Stammkapital
Die Gründung einer GmbH bringt gewisse Kosten mit sich. Zur Bildung müssen Beträge aufgebracht werden, die gleichzeitig das Stammkapital der GmbH bilden. Dieses Stammkapital beträgt derzeit mindestens 35 000€. Mindestens die Hälfte also 17 500€ müssen sofort bei der Gründung eingezahlt werden. Für junge angehende Unternehmer stellt die Aufbringung eines solchen Stammkapitals oft eine weitere große Hürde in einem ohnehin komplizierten Gründungsverfahren dar.
Die JVP OÖ fordert daher, dass die Gründung einer GmbH auch ohne Stammkapital möglich sein soll.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, dessen Stammkapital in Geschäftsanteile mit Stammeinlagen zerlegt ist. Das Stammkapital beträgt normalerweise 35 000€. Es können jedoch Gründungsprivilegien in Anspruch genommen werden die das Stammkapital auf 10 000€ beschränken. Von diesen 10 000€ sind mindestens 5 000€ direkt in Bar einzuzahlen. Generell führt diese dazu, dass die Gesellschafter innerhalb der Frist höchstens ein Stammkapital von 10 000€ einzuzahlen haben. Das Gründungsprivileg besteht für maximal zehn Jahre ab Eintragung in das Firmenbuch. Das Gründungsprivileg kann nicht nachträglich in den Gesellschaftsvertrag eingefügt werden, sondern muss bereits in der Erklärung über eine Errichtung der GmbH enthalten sein. Eine Gründung der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ ist ohne Stammkapital nicht möglich.