Massnahmen gegen geplante Obsoleszenz
Oft ist es kein Zufall, dass bei einem Gerät frühzeitig Defekte auftreten. Geplante Obsoleszenz nennt man den bewussten Einbau von Schwachstellen in ein Gerät, um damit die Lebenszeit zu verkürzen. Der Neukauf von Geräten ist dabei zum größten Teil günstiger als die Reparatur. Das ist teuer für die Konsumenten und gleichzeitig eine starke Belastung für unsere Umwelt.
Die JVP OÖ fordert daher eine Sicherung einer Produktmindestlebensdauer.
Geplante Obsoleszenz ist ein sehr umstrittenes Thema. Ob Baufehler mit Absicht nicht beachtet werden oder schlichtweg nicht erkannt werden kann in vielen Fällen nicht zu 100 Prozent gesagt werden. Oftmals handelt es sich jedoch um gewollte Unterlassung. Besonders auffällig ist die relativ kurze Lebenszeit von Druckern und Druckerpatronen. Das UBA definiert geplante Obsoleszenz mit dem Versagen eines Gerätes am vorher berechneten Tag X. Ob eine solche Definition sinnvoll ist bleibt weiterhin fragwürdig. Das Umweltbundesamt bestätigt zwar die Berechnung von einer Produktlebensdauer, bestätigt aber die geplante Obsoleszenz nicht. Firmen wie Apple bekunden selbst, dass die Produkte mit einer Lebenszeit von drei bis vier Jahren produziert werden. Problematisch ist, dass die Langlebigkeit der Produkte meistens nicht mehr getestet wird und somit für den Verbraucher nicht klar ersichtlich ist, welche Produkte auch nach mehr als 3 Jahren noch funktionstüchtig sind. Um Nachhaltigkeit zu garantieren, muss aber vor allem an die Verbraucher selbst appelliert werden.